Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenz, wenn sie ohne fremde Hilfe nicht am Leben der Gesellschaft und am Berufs- und Familienleben teilhaben können. Für folgende Lebensbereiche beispielsweise können Sie Assistenz bekommen:
- für die Schule
- zur Arbeitssuche/in der Bewerbungsphase
- am Arbeitsplatz
- für die Kinderbetreuung
- zur Unterstützung im Haushalt
- zur Pflege
- zur Freizeitgestaltung und gesellschaftlichen Teilhabe.